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Einleitung

Die Grundlagen des Strahlenschutzes behandeln die wichtigsten Aspekte des Strahlenschutzes, deren Kenntnis für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen zumindest erforderlich sind.

Anmerkung:
Als Tätigkeit wird gemäß § 4, Absatz 1, Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) unter anderem der Umgang (§ 5, Abs. 39, StrlSchG) in Form von Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und sonstiger Verwendung und Beseitigung von

  • künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen und
  • natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen auf Grund ihrer Radioaktivität, zur Nutzung als
    Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoffen

verstanden.

Es werden zuerst die physikalischen Grundlagen, welche für die Behandlung dieses Themas erforderlich sind, erklärt. Im Anschluss an eine kurze Beschreibung des Aufbaus von Atomen und Atomkernen, werden die verschiedenen Strahlungsarten erläutert sowie auf die Wechselwirkung ionisierender Strahlung mit Materie eingegangen.


Ein zentraler Punkt für eine optimale Auslegung von Strahlenschutzmaßnahmen ist die Kenntnis der Strahlenwirkung auf biologische Organismen. Dies wird durch eine vertiefte Betrachtung der biologischen Wirkung ionisierender Strahlung im Allgemeinen und der Strahlenwirkung auf den menschlichen Organismus im Speziellen behandelt. Die hieraus resultierende Strahlenexposition auf den Menschen werden betrachtet.


Basierend auf den vorgenannten Aspekten leiten sich Regeln und Maßnahmen des Strahlenschutzes ab, die in Strahlenschutzgrundsätzen und Vorsorgemaßnahmen im Strahlenschutz resultieren. Diese betreffen unter anderem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Maßnahmen bei Kontamination, Inkorporation und Dekontamination, die Definition und Kennzeichnung von Strahlenschutzbereichen, den Bereich der beruflich strahlenexponierten Personen sowie die Dosimetrie und Dosisgrenzwerte.